Was tun, wenn ein Konzert verschoben oder abgesagt wird?

Was rechtlich passiert, hängt davon ab, ob neu terminiert oder komplett abgesagt wird, wo gekauft wurde und ob der Käufer den neuen Termin annimmt. Vier Fragen klären die meisten Fälle.

Eine SMS am Veranstaltungstag oder eine E-Mail drei Wochen vorher: „Der Termin wird verschoben." Was danach rechtlich passiert, hängt davon ab, ob die Tour neu terminiert oder komplett abgesagt wird, wo das Ticket gekauft wurde und ob der Käufer sich gegen die Verschiebung entschieden hat. Vier Fragen klären die meisten Fälle.

Wann habe ich Anspruch auf Erstattung statt Voucher?

Wird ein Konzert ohne Ersatztermin abgesagt, ist der Veranstalter zur vollständigen Rückerstattung verpflichtet. Das ergibt sich aus § 326 BGB — die Leistung wird unmöglich, der Anspruch auf den Preis entfällt. Servicegebühren des Ticketverkäufers werden dabei in der Regel mit erstattet, weil sie als Nebenkosten der Hauptleistung gelten. In der Praxis dauert das zwei bis acht Wochen, je nach Anbieter.

Wird das Konzert verschoben und ein Ersatztermin bekanntgegeben, gilt das Ticket automatisch für den neuen Termin weiter. Käufer, die am neuen Termin nicht können, haben Anspruch auf Erstattung — aber nur, wenn der Veranstalter dies kommuniziert oder wenn die Verschiebung mehrere Monate ausmacht und damit dem ursprünglichen Vertrag widerspricht. Aus der Pandemie-Zeit stammt das Gutschein-Modell nach § 240 EGBGB; das galt nur für Veranstaltungen bis Anfang 2022 und ist heute nicht mehr anwendbar.

Was ist mit Servicegebühren und Vorverkaufskosten?

Im Primärmarkt werden Servicegebühren bei Absagen mit erstattet — das ist Standard bei Eventim, Reservix, Ticketmaster und Eventbrite. Versandkosten dagegen bleiben in der Regel beim Käufer, auch bei Absage. Bei reinen E-Tickets entfällt diese Frage.

Beim Sekundärmarkt wird es komplizierter. StubHub und viagogo erstatten Käufer aus ihrer Käufergarantie heraus, wenn der ursprüngliche Verkäufer das Geld bereits ausgezahlt bekommen hat. Verbraucherzentralen empfehlen, bei Resale-Käufen explizit die Erstattungsbedingungen vor dem Kauf zu lesen — manche Anbieter erstatten nur 90 Prozent, andere knüpfen die Rückzahlung an eine Frist von 60 Tagen ab Veranstaltungsdatum.

Was tun, wenn der Veranstalter nicht reagiert?

Wenn die Frist von zwei Monaten ohne Antwort verstreicht, sind drei Schritte üblich.

Erstens: schriftliche Mahnung per Einschreiben mit Frist (zwei Wochen). Zweitens: bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal das Chargeback einleiten. Kreditkartenanbieter geben dafür typischerweise 120 Tage ab Veranstaltungsdatum Zeit, PayPal 180 Tage ab Kauf. Diese Fristen sind kürzer als die zivilrechtliche Verjährung, also nicht aufschieben. Drittens: bei größeren Beträgen oder mehreren betroffenen Käufern eine Anfrage bei der zuständigen Verbraucherzentrale.

Die Insolvenz eines Veranstalters ist ein Sonderfall. Dann werden Käufer zu Insolvenzgläubigern und müssen ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Die durchschnittliche Erstattungsquote liegt in solchen Verfahren bei wenigen Prozent. Das ist einer der Gründe, warum die Frage nach der Veranstalter-Größe und der Zahlungsmethode beim Kauf nicht trivial ist.

Was gilt bei höherer Gewalt?

Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote — sogenannte Fälle höherer Gewalt — entlasten den Veranstalter zwar von der Leistungspflicht, befreien ihn aber nicht von der Rückzahlung des bereits geleisteten Ticketpreises. Die rechtliche Konstruktion hat sich nach 2020 mehrfach durch BGH-Entscheidungen verfestigt: Wenn das Konzert nicht stattfinden kann, bekommt der Käufer sein Geld.

Was Veranstalter manchmal anbieten, ist ein freiwilliger Voucher als Alternative. Das ist kein rechtlicher Zwang, sondern eine Option, die der Käufer ablehnen kann. Wer einen Voucher annimmt, sollte prüfen, ob dieser ein Verfallsdatum hat — typische Laufzeiten sind 12 bis 36 Monate — und ob er auf andere Veranstaltungen desselben Veranstalters übertragbar ist.

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